Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

Einfach nur Geldverschwendung oder etwa doch wirtschaftlich rentabel?

Benötigt man heute eine Lüftungsanlage?

Oft teilt uns die Bauherrschaft mit: "Eine Lüftungsanlage wollen wir nicht, geht dies bei Ihren Häusern?" Hier muss man die rechtliche wie auch die technische Seite betrachten.

Wer ist zuständig?

Die EnEV (Energieeinsparverordnung) schreibt in Deutschland vor, welche Minimalanforderungen an Dämmung und Haustechnik eingebaut werden müssen. Dies ist für jeden Bauherrn bindend. Weiter gibt es die KfW Bank, welche sich zum Ziel gesetzt hat, Häuser zu fördern, die weniger oder keine fossilen Brennstoffe zum Betreiben der Immobilie benötigen.

Eine Lüftungsanlage hat grundätzlich folgende Aufgaben:

1. Das Haus kontinuierlich mit Frischluft zu versorgen.
2. Die kalte frische Außenluft mit der warmen Abluft vorzuwärmen.
3. Den Lärmpegel von außen zu reduzieren, indem die Fenster für Belüftung nicht geöffnet werden müssen.

Diese Argumente sprechen alle für den Einbau eine Lüftungsanlage. Aber bekommt man Probleme, wenn keine Lüftungsanlage eingebaut wird?

Die technische Seite

Probleme in einem Haus enstehen, wenn feuchte warme Luft auf kalte Oberflächen stößt. Hier ensteht Kondenswasser, welches schimmeln kann. Durch häufiges kontrolliertes Lüften oder durch eine Lüftungsanlage kann diesem Schaden vorgegriffen werden. Dieser Effekt wird bei Häusern verstärkt, die nicht diffusionsoffen gebaut sind oder bei denen auf der Innenseite eine Dampfsperre aufgebracht wurde.

Die rechtliche Seite

Der Bauherr ist rechtlich nicht gezwungen, eine Lüftungsanlage einzubauen. Er ist jedoch verpflichtet, ein Lüftungskonzept vorweisen zu können, welches auch mittels Fensterlüftung erfolgen kann.

Die fördertechnische Seite

Von Seiten KfW ist es sehr sinnvoll eine Lüftungsanlage einzubauen. Bei einem KfW 55 Standard wird es zukünftig unumgänglich werden, da ansonsten die Werte nicht erreicht werden.